Sterbefälle im Ausland

Sterbefälle im Ausland oder Überführungen von Verstorbenen ins Ausland bedürfen eines erhöhten Verwaltungsaufwandes, da die jeweiligen Bestimmungen des Sterbe- und des Empfängerlandes beachtet werden müssen.

Sie sollten sich grundsätzlich im Vorfeld einer Reise absichern, da die Rückholkosten in der Regel nicht von den gesetzlichen Versicherungen übernommen werden.
Wir informieren Sie gerne über die Möglichkeiten der privaten Absicherung.

Wenn ein Sterbefall im Ausland eingetreten sein sollte oder Sie eine Überführung ins Ausland planen, setzen Sie sich umgehend mit uns in Verbindung.

Wir beraten Sie gerne und übernehmen alle Formalitäten für Sie.

 



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